| Allgemeine Information Sie haben sich für eine Jagdreise im Ausland entschieden. Um unnötige Pannen während der Jagdausübung im Zielland zu vermeiden, sollte einiges in Bezug auf Ausrüstung in der Vorbereitungsphase berücksichtigt werden. Nicht selten ist auch der Jagderfolg von der richtig gewählten Ausrüstung abhängig. Insbesondere wichtig ist das für Jäger, die im Frühjahr oder Herbst in Sibirien oder im Hochgebirge Weidwerken wollen. Diese Jagden finden hauptsächlich in einer Wildnis statt, die mehrtägige Jagdtouren außerhalb des Camps notwendig machen. Eine "goldene Regel" bei solchen Jagden lautet: eine qualitativ hochwertige Ausrüstung zusammenstellen und nur so viel mitnehmen, wie tatsächlich nötig ist. Dieses Merkblatt soll Ihnen dabei helfen und Richtlinie Ihrer Vorbereitung zu einer solchen Jagd sein.
BEKLEIDUNG
AUSRÜSTUNG Ein Tagesrucksack, den man während des Fluges als Handgepäck benutzt, ist nicht zu vergessen, ebenso ein Schlafsack für Übernachtungen im Außencamp oder Zelt.
ALLGEMEINES
Besonders wichtig bei der Jagd im Gebirge: Sonnenbrille und Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor. Für den Waffentransport sollte ein leichter und abschließbarer Gewehrkoffer aus Aluminium oder Kunststoff gewählt werden. Die mitgeführte Waffe und die dazugehörige Munition müssen auf jeden Fall beim Einchecken am Flughafen deklariert werden und in getrennten verschließbaren Gepäckstücken abgegeben werden. Kammerstengel und Waffe auch trennen. Im Handgepäck dürfen keine Waffenteile mitgeführt werden. Seit einiger Zeit gelten in der EU neue Bedingungen für den Waffentransport ins Ausland. Laut dieser Vorschrift muss bei der Ausfuhr ein Waffenausfuhr-Dokument (INF 3) dem Zoll vorgelegt werden. Dieses Dokument lassen Sie sich bitte von Ihrem zuständigen Zollamt ausstellen. Die Einfuhr der Waffe in das Jagdland ist nur mit einer Waffeneinfuhrgenehmigung möglich. Diese wird durch den jeweiligen Jagdveranstalter beim Innenministerium des Jagdlandes beantragt und bei der Einreise dem Zoll vorgelegt.
Jagdschein und WBK sind nicht zu vergessen!
Für den Trophäentransport ist jeder Jagdgast selbst verantwortlich. Daher sollten die Trophäen bei der Rückreise aus dem Jagdgebiet nach Möglichkeit gleich mitgenommen werden. Nur wenn die Einfuhr der Trophäe in das Heimatland einer besonderen Einfuhrgenehmigung bedarf, wird diese dem Jagdgast auf seine Kosten nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten nachgeschickt. Für die Einfuhr von Jagdtrophäen in die EU gelten folgende Bedingungen: Alle Jagdtrophäen müssen einzeln in durchsichtige und verschlossene Plastiksäcke verpackt werden (daher genügend Verpackungsmaterial mitnehmen). Sie müssen mit einem Veterinärzeugnis versehen werden, das vom zuständigen Veterinäramt des Jagdgebietes ausgestellt und Ihnen ausgehändigt wird. Am 1.06.1997 ist ein neues Artenschutzrecht der Europäischen Union in Kraft getreten. Die neue Verordnung regelt die Einfuhr von Trophäen bedrohter Tierarten in die EU-Länder.
Für die Einfuhr einer solchen Trophäe in die EU-Länder ist ebenfalls eine CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich, bitte Fragen Sie nach im Ihrem Heimatland. In Deutschland wird diese beim Bundesamt für Naturschutz (BfN), Gruppe I.1 (Artenschutzvollzug), Konstantinstr. 110, 53179 Bonn (Tel. 0228 / 954 34 46) aufgrund des Ausfuhrdokumentes (wird als Fax-Sendung akzeptiert) ausgestellt. Die Einfuhrgenehmigung muss dem Zoll im Original vorgelegt werden. In Deutschland gelten seit kurzem diesbezüglich verschärfte Bedingungen: Sollte beim Eintreffen solcher Trophäe bei der Zollabfertigung keine CITES-Einfuhrgenehmigung vorliegen, kann diese unwiderruflich beschlagnahmt und eingezogen werden. Eine Beantragung der Genehmigung nach der Einfuhr der Trophäe ist nicht mehr möglich. Die Trophäen von Wildarten, die auf Anhang B (z. B. Argali) aufgeführt sind, erfordern in Deutschland kein Einfuhrdokument des Bundesamtes für Naturschutz. Es reicht eine Original-Ausfuhrgenehmigung des Jagdlandes, die zusammen mit einer Fotokopie dem Zoll vorgelegt wird. Diese vom Zoll abgestempelte und an den Einführer zurückgegebene Kopie ist dann das gültige Einfuhrdokument. |
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