| Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Jagdreisen:
1. Allgemeines zur Vertragsgegenstand: Das Jagd-, Reisevermittlung „SCHNEIDER“ ist nur als Reisevermittler für Jagdreisen tätig und Veranstaltet keine eigenen Jagdreisen. Wir vermitteln also Jagdreisen, die von anderen Firmen als Reiseveranstalter in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Mit Ihrer Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages beauftragen und bevollmächtigen Sie uns, für Sie einen Reisevertrag (Jagdbuchungsvertrag) mit dem jeweils benannten Reiseveranstalter sowie eventuelle weitere Verträge mit anderen Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Transportunternehmen usw.) zu vermitteln und abzuschließen. Über den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag hinaus bestehen Rechtsbeziehungen ausschließlich zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder den weiteren Leistungsträgern, ob diese Im- oder Ausland ansässig sind. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer vermittelt werden, kann auch das Recht des jeweiligen Landes zur Anwendung kommen. Nach Ihrer Unterzeichung des Reisevermittlungsvertrags und Unterzeichnung des Jagdbuchungsvertrages von Veranstalter, gelten zwischen Ihnen und dem Veranstalter sowie Jagd-, Reisevermittlung „Schneider“ folgende als vereinbart: 2. Zahlungsbedingungen: Alle der Reisevermittlung aus sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind in BRD zu erfüllen. Unmittelbare Zahnungen an den Reiseveranstalter, andere Buchunkstellen, sonstige Leistungsträger oder Dritte können von uns nur angerechnet oder vergütet werden, wenn unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorliegt. Die Jagd und Aufenthaltskosten werden in den Anmeldeunterlagen festgelegt. Der dort ausgewiesene Betrag ist spätestens 4 -3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Es werden nach dem Erhalt des Jagdbuchungsvertrages die Jagdkosten als Anzahlung so wie Flug und Visa kosten fällig. Die endgültige Abrechung der Gesamt- Jagdkosten erfolgt nach Abschluss der Jagdreise anhand des Jagdprotokolls. Die sich aus der Abschlussrechnung ergebenden Restbeträge werden von uns unverzüglich erstattet. Nachzahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Abschlussrechnung fällig. 3. Haftung: Jagd-, Reisevermittlung „SCHNEIDER“ haftet in Rahmen des mit Ihnen abgeschlossenen Reisevermittlungsvertrages für ordnungsgemäße Vermittlertätigkeit, sorgfältige Auswahl sowie korrekte Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters aufgrund einer sorgfältigen Auswertung der gewonnenen Erfahrungen zum Zeitpunkt des Prospektdruckes. Der Veranstalter ist verpflichtet, die mit Jagd-, Reisevermittlung „Schneider“ vertraglich abgeschlossenen und im Prospekt geschilderten Leistungen betreffend der Jagdausübung und die damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Leistungen (Transfer, Revieraufenthalt, Jagdausübung, usw.) zu erbringen. Als Vermittler ist unsere Haftung bei Unglucksfällen, Gepäckverlust, Schäden und Aufwendungen aus höherer Gewalt (Jagd- und Verkehrsunfälle, Streiks, politische Unruhen, Krieg, Beschädigungen, Verspätungen, Naturkatastrophen usw.) ausgeschlossen. Für die Einhaltung behördlichen Vorschriften, insbesondere der Pass- und Zollbestimmungen sowie der internationalen Abkommen über den Artenschutz ist jeder Jagdteilnehmer selbst verantwortlich. Die von uns vermittelten Jagden finden in freier Wildbahn statt. Die Gebiete unterliegen vielen weder von uns, noch von Dritten beeinflussbaren Unwägbarkeiten (Witterungsverhältnisse, Einstandsverhalten des Wildes, aktuelle Äsungssituation, Verhalten und Geschick der Jäger etc.), für die wir nicht haftbar gemacht werden können. Garantien auf Gewicht, Größe und Klasse von Trophäen geben wir nicht. Viele der vermittelten Jagden finden in abgelegenen Gebieten statt, ohne eine Verbindung zu außen Welt, in denen ein- oft erheblicher Mangel an Komfort in Kauf genommen werden muss, ohne dass sich hieraus Ansprüche gegen uns ergeben. Der Veranstalter handelt im Rahmen der orts- und landesüblichen Gegebenheiten (vorhandene Hotels für Zwischenübernachtung, Unterkünfte im Jagdrevier, Autos für Transfer und Jagdausübung usw.) 4. Jagdbedingungen: Die im Jagdland geltenden Jagdbestimmungen sind vom Jagdgast genau zu beachten. Verstöße, besonderes fahrlässiger Umfang mit der Waffe sowie ohne gültigen Jahresjagdschein zu sein, berechtigen den Veranstalter, diese Personen vor der weiteren Jagd auszuschließen. Anspruch auf Minderung des Reisepreises besteht dann nicht. Für Belange einer Erfolg versprechenden Jagdausübung sind die Jagdführer des entsprechenden Veranstalters zuständig. Der Jagdgast soll in eigenes Interesse den Weisungen und Empfehlungen der einheimischen Jagdführer unbedingt Folge leisten. Für die Schussabgabe ist jedoch der Jagdgast verantwortlich! Wenn der Pirschführer den Schuss auf ein Wild freigibt, heißt das lediglich, dass Sie dieses Stück erlegen können. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie dieses betreffende Stück Wild auch erlegen wollen. Wenn Sie sich zum Schuss entscheiden, tragen Sie dafür alle Konsequenzen auch in Hinblick auf Fehlschüsse, Anschweißen und die Trophäestärke. Bei Erlegung eines durch den begleitenden Jagdführer nicht freigegebenen Stück Wild hat der Jagdgast mit Sanktionen des Jagdlandes, insbesondere auch einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen, hierauf wird der Jagdgast ausdrücklich aufmerksam gemacht. Jede Schuss erfolgt auf eigenes Risiko! Es soll vor Jagdbeginn zwischen dem Jagdgast und dem Jagdführer mit Hilfe des Dolmetschers vereinbart werden, ob der Jagdführer nach der erste Schussabgabe des Jagdgastes und darauf folgendem Zeichen des Wildes nachschießen soll. Vorpräparierte Jagdtrophäe, deren Ausfuhr aus dem Jagdland und Einfuhr in die Europäische Union oder Ihr sonstiges Heimatland sowie die Beschaffung der notwendigen Papieren, hierfür sind nicht Gegenstand der von uns vertraglich geschuldeten Leistungen. Behördliche Auflagen sind von Ihnen selbst zu erfüllen, bitte überprüfen Sie einfuhr für Gewünschte Wildart. Angeschweißt – (eindeutige Pirschzeichen wie Schweiß, Schnitthaare, Knochensplitter, usw.) und nicht gefundenes Wild wird in Höhe von %, €, US$ (Sehen Sie im Prospekt) berechnet. Alle Wegstrecken, die mit dem Auto, dem Pferd, dem Motorschlitten, Boot, dem Zug, dem Flugzeug oder Hubschrauber in die Einstandsgebiete der gebuchten Wildarten zurückgelegt werden, sind Bestandteil der Jagdausübung. 5. Beanstandungen: Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich vor Ort dem Veranstalter gemeldet und Abhilfe verlangt. Der Reisegast ist verpflichtet, alles ihm zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen. Sollte dennoch keine Lösung des Problems möglich sein, muss die Beanstandung im Jagdprotokoll vermerkt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter oder anderem Leistungsträgern gelten zu machen und verjähren sechs Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. 6. Jagd- und Aufenthaltsprotokoll: Am Ende jeder Jagd- Reiseaufenthalts wird ein Jagdprotokoll erstellt, in dem der Reisegast sämtliche Abschüsse und Reiseleistungen durch seine Unterschrift bestätigt. Nach Rückkehr dient das Protokoll als Grundlage für die Abschuss- Gebührenberechnung. Sollte sich bis Beendung der Reise Anlass für eine Beanstandung / Reklamation ergeben, muss diese im Jagdprotokoll oder in einem Beanstandungsbericht schriftlich niedergelegt werden. Das Protokoll sowie ein eventueller Beanstandungsbericht müssen von Ihnen, Dolmetscher und dem Veranstalter unterschrieben werden. Der Beanstandungsbericht wird als Anlage zum Protokoll genommen. Im Protokoll muss auf diese Anlage ausdrücklich hingewiesen werden. Nach Unterzeichnung sind alle Einträge im Protokoll bindend und dürfen nicht mehr geändert oder mit Zusätzen versehen werden. Nachträgliche Reklamationen, die nach Beendung der Jagd eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. 7. Pass-, Visa- und Zollformalitäten: Für Reisen in vielen Ländern sind ein Reisepass, der noch 6 Monate gültig sein muss, sowie ein gültiges Visum erforderlich. Unser Reisebüro kann Ihnen bei Flug und Visumbeschaffung behilflich sein. Um termingerecht das Visum in das entsprechende Jagdland zu besorgen, müssen alla dafür erforderlichen Unterlagen wie Visumantrag, Reisepass und Passbilder bis spätestes 30 Tage vor Reisebeginn bei uns eingegangen sein. Ein Visumantragsformular erhalten Sie von uns. 8. Reiserücktritt durch den Kunden (Storno): Es ist zu bedenken, dass die Jagdreisen lange im Voraus vorbereitet werden müssen, und im Falle einer Stornierung einer solche Reise ist es fast unmöglich, einen Ersatzkunden kurzfristig zu beschaffen. Treten Sie vom gültigen Jagdbuchungsvertrag zurück, werden folgende Stornokosten von Jagdveranstalter berechnet: 90. bis 61 Tag vor Abreise: 50 % Jagd- und Aufenthaltskosten 60. bis 31 Tag vor Abreise: 75 % Jagd- und Aufenthaltskosten 30. bis 15 Tag vor Abreise: 95 % Jagd- und Aufenthaltskosten ab 14 Tag vor Abreise: 100 % Jagd- und Aufenthaltskosten (inkl. Abschussgebühren bzw. – Kaution). Sämtliche sonstig für den gültigen Jagdbuchungsvertrag anfallenden Kosten (wie z.B. Visum, Stornogebühren für Flüge, usw.) werden bei einer Stornierung grundsätzlich in Höhe ihres Anfalls berechnet (deswegen bitte entsprechend sich Versichern lassen). Die Rücktrittserklärung sollte in schriftlicher Form erfolgen, das Eingangsdatum des Schreibens bei uns ist dann für die Berechnung der Stornogebühren maßgebend. Wir versuchen diese unangenehmen Kosten in jedem Einzelfall durch Verhandlungen mit dem jeweiligen Veranstalter so niedrig wie möglich zu halten. 9. Vorzeitiger Abbruch der Reise: Sollte eine Reise vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen werden, muss immer der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Ticketumbuchungen, zus. Transfer, Hotelkosten, Verpflegung außerhalb Jagdgebiet und das gleiche müssen vom Kunden getragen werden. 10. Rücktritt durch den Veranstalter oder Ausweihen ins andere Jagdrevier: Der Veranstalter kann vom Jagdbuchungsvertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise als Folge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird, wie z.B. durch eskalierende politische Spannung, Krieg, Streik, Epidemien, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen, Zerstörung der Camps, Naturkatastrophen, Treibstoffmangel, erhebliche Witterungseinflüsse sowie alle Ereignisse, die den Aufenthalt des Reisegastes negativ beeinträchtigen können. In diesem Fall wird Veranstalter sich bemühen, ein zumindest gleichwertiges oder besseres Ersatzangebot zu unterbreiten, welches gegebenenfalls vom Kunden auch akzeptiert und angenommen werden muss. Soll der Reise- oder Jagdverlauf nach Antritt der Reise aus obengenanten oder Gründen die den vorgenanten in der Wirkung gleichkommen, geändert oder abgebrochen werden, müssen alle damit verbundenen Kosten für Ticketumbuchungen, Hotels, Transfers und dgl. vom Kunden getragen werden. Der Veranstalter darf, wenn oben genannte Fälle auftreten, im Interesse seinen Kunden ins andere Jagdreviere, Jagdgebiete mit gewünschtem Wildart Ausweihen. Eine Nichtannahme dieses Angebots muss als Stornierung durch den Kunden betrachtet werden. Kann Veranstalter Ihnen kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten, dann werden alle Vorauszahlungen für Jagdkosten und Trophäe in voller Höhe zurückerstattet. 11. Versicherungen: Der Jagdgast ist verpflichtet, selbst für einen eigenen und umfassenden Versicherungsschutz zu sorgen. Im Preis sind weder eine Reisegepäck-, noch ein Reiserücktrittskosten-, Haftpflicht-, Auslandskrankenversicherung enthalten. Ein Muss die Weltweite Gültigkeit Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung und Auslandskrankenversicherung bei den Jagden Weltweit. Unsere Reisebüro und Europäische RV kann Ihnen gerne behilflich sein.
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